Frage an Guido Westerwelle von Rolf V. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
heute wurde in der Welt Online unter dem Titel „Islamisten nutzen die Schwäche der Demokratien“ ein Interview mit Bernhard Lewis veröffentlich in welchem dieser äußert, dass die Polygamie in Europa zwar nicht erlaubt sei, diese jedoch in einigen europäischen Ländern geduldet wird, wenn sie bei muslimischen Familien bereits vor der Einwanderung nach Europa bestand. Dies mit allen Folgen für die Sozialleistungen.
ich bitte um Mitteilung ob dies in Deutschland auch so ist, sodass ggfs. mit einer Zahlung, in die Krankenversicherung zwei Ehefrauen und deren Kinder mitversichert sind? Sollte dies der Fall sein, so bitte ich um Erläuterung wie man dies gegenüber den deutschen Beitragzahlern vertreten kann, da dies letztendlich zu einer Überstrapazierung unseres Krankenversicherungssystems usw. führen muss, da dieses nicht auf diese Situation angelegt ist.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Völsgen,
Ihre Frage haben wir erhalten.
Seit April 2005 sind Zweit- und Mehrfrauen aus poligamen Ehen eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr familienversichert.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information Ihre Recherche vereinfacht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Biesel
Leiter des Büros
des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion