
(...) In §12 der StVO wird, sofern keine Parkbucht oder ähnliche bauliche Anlagen vorhanden sind, zum Parken die Nutzung des rechten Fahrbahnrandes vorgeschrieben. Implizit ist damit das Parken auf dem Gehweg verboten. Gleichwohl gibt es Kommunen, die kaum Maßnahmen gegen Parken auf dem Gehweg ergreifen. (...)