Frage an Gisela Splett von Ulla M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Splett,
immer häufiger hört und liest man, dass in unserer Landeshauptstadt Stuttgart, aber auch in kleineren Städten wie Leonberg und in der Nähe stark befahrener Straßen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die Luftverschmutzung stark überschritten werden.
Wie stehen Sie dazu?
Halten SIe das für eine Gesundheitsgefahr für uns Einwohner?
Was tut unsere Landesregierung, um die Situation in Ordnung zu bringen?
Bis wann wollen Sie es schaffen die Grenzwerte einzuhalten?
Mit vielen Grüßen
Ulla Mantilla
Sehr geehrte Frau Mantilla,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Jahr 2008 wurde von der Europäischen Union die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa verabschiedet. Sie bildet seitdem einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Kontrolle und Beurteilung der Luftqualität in Europa. Die Richtlinien enthalten Definitionen und Festlegungen von Luftqualitätszielen für die Vermeidung oder Verringerung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Luftverunreinigungen. Diese europäischen Regelungen wurden durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen (39. BImSchV ) in deutsches Recht umgesetzt. In Baden-Württemberg werden Daten zur Luftqualität von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz erhoben. Dort, wo Überschreitungen der geltenden Immissionsgrenzwerte festgestellt werden, werden von den Regierungspräsidien Luftreinhaltepläne erstellt. Diese haben das Ziel, erforderliche Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festzulegen.
In Baden-Württemberg sind bisher Luftreinhaltepläne für 26 Städte und Gemeinden, darunter auch Leonberg, erlassen worden oder geplant (vgl. http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/20246/ ). Eine wichtige Maßnahme, die in vielen Luftreinhalteplänen verankert ist, ist die Ausweisung von Umweltzonen mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Seit dem 1. Januar 2012 dürfen in der Umweltzone Stuttgart nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette fahren. In allen übrigen Umweltzonen darf seit diesem Termin nur noch mit Kraftfahrzeugen, die eine gelbe oder grüne Plakette besitzen, gefahren werden. Ab dem 1. Januar 2013 dürfen in allen bereits bestehenden Umweltzonen in Baden-Württemberg nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren (vgl. http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/Umweltzonen_BW.pdf?command=downloadContent&filename=Umweltzonen_BW.pdf ).
Ich halte diese Maßnahmen zur Luftreinhaltung für wichtig, weil sie dem Gesundheitsschutz der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner dienen. Die Regierungsfraktionen habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Luftreinhaltung gestärkt werden und Umweltzonen über regionale Luftreinhaltepläne großflächiger abgegrenzt und mit wirksamen Maßnahmen versehen werden sollen. Dieser Zielsetzung entspricht auch die Ausweisung einer regionalen Umweltzone im Bereich Ludwigsburg (vgl. http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/110772/ ) und die vorgesehene Verbesserung der Kontrolle der Plakettenpflicht in Umweltzonen ( http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/112941/ ).
Insgesamt ist festzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation geführt haben. Die Luftqualität in Baden-Württemberg hat sich in den letzten 20 Jahren verbessert. Dies gilt insbesondere für die klassischen Luftverunreinigungen wie Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei. Allerdings gibt es bei den primär verkehrsbedingten Luftverunreinigungen Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10) immer noch erhebliche Probleme: die gemessenen Konzentrationen lagen 2011 bei den verkehrsnahen Messstationen zum Teil noch erheblich über den festgelegten Immissionsgrenzwerten.
Deshalb halte ich die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne und die Weiterentwicklung der Umweltzonen-Regelungen für unabdingbar. Zielsetzung ist es, die Luftbelastung dauerhaft so zu verbessern, dass die Grenzwerte eingehalten werden bzw. der Zeitraum der Überschreitung verringert wird. Insbesondere bei Stickoxiden wird es aber auch mit einer ambitionierten Luftreinhaltepolitik schwierig werden, die Grenzwerte an verkehrsnahen Belastungsschwerpunkten in den kommenden Jahren einzuhalten.
Über spezifische Regelungen in den Luftreinhalteplänen hinaus brauchen wir deshalb eine auf nachhaltige Mobilität ausgerichtete Verkehrspolitik, die nicht einseitig aufs Auto setzt, sondern umweltverträgliche Verkehrsarten stärkt und unnötigen Verkehr vermeidet.
Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett