
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Laut Informationsfreiheitsgesetz ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Stelle, die Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit IFG-Anfragen entgegennimmt und dann im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten dann auch selbst tätig wird. Sie gibt hierzu gegenüber dem Bundestag und gleichzeitig gegenüber der Öffentlichkeit im Abstand von 2 Jahren einen Tätigkeitsbericht ab. (...)