Frage an Frank Tempel von Theo P. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Tempel,
Wie ich den Medien entnehmen konnte, haben Sie sich dafür eingesetzt, das Cannabismedizinalblüten durch die Kasse bezahlt werden sollen.
Erstenmal stimmt mich das froh, da meine Frau zu der ausgewählten Personengruppe gehört.
Sie ist austherapierte Schmerzpatientin, hat Pflegestufe 1, 80% GdB mit "G".
Zudem ist sie eine von ca. 1020 Patienten, die die Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Medizinalblüten aus der Apotheke hat. Allerdings hat sie einen Monatsbedarf von 90 Gramm. In der Apotheke kosten 5 Gramm 63€, also muss sie ca. 1200€ jeden Monat auf den Tisch legen, damit sie schmerzfrei ist.
Welcher Hausarzt hat ein Budget von ca. 1200€ für einen Patienten? Der Hausarzt meiner Frau auf keinen Fall.
Jeder Arzt den wir dazu befragt haben, hat Angst, dass er auf Grund des hohen Budgets später in Regress genommen wird / werden kann.
Gibt es dazu schon eine Lösung?
Mit freundlichen Grüßen
Theo
Sehr geehrter Herr Pimpertz,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Cannabis als Medizin. Das neue Gesetz sollte Patienten mit schweren Erkrankungen den Zugang zu Cannabis als Medikament erleichtern.
Wenn eine Therapie ordnungsgemäß vom Arzt verordnet wurde, kann dem Patienten der Zugang zur Therapie nicht verweigert werden. Außerdem sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Eine Verweigerung der Kostenübernahme von der Krankenkassen kann nur in begründeten Fällen vorkommen.
Das Problem mit dem Praxisbudget ist uns bekannt und leider hat die Politik hierfür keine angemessene Regelung getroffen. Das ist der Sachstand, den ich im Moment nicht ändern kann.
Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und ggf. entsprechende Sanktionen gegen Ärzt/innen werden auf regionaler Ebene über die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen. Das hat mir die Bundesregierung auf eine Anfrage mitgeteilt. Diese Regelungen werden allerdings erst ausgearbeitet.
Für den Moment kann ich Ihnen leider nichts anderes empfehlen, als weiter nach einem Arzt zu suchen, der Ihnen Cannabis verschreibt und sich ggf. schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Arzt Ihnen kein Cannabis aufgrund der Regelungen zum Praxisbudget verschreibt. Diese Schreiben kann ich für meine politische Arbeit gebrauchen, um das Problem zu thematisieren. Außerdem könnten Sie diese Schreiben gebrauchen, wenn Sie in Zukunft auf Rechtswegen eine Versorgung erstreiten müssen.
Leider müssen wir die Entwicklung abwarten, die mit Inkrafttreten des Gesetzes auf uns zukommt. Wir werden bei den entsprechenden Baustellen, zu denen neben dem Praxisbudget auch die polizeiliche Praxis der Verfolgung von Cannabis im Straßenverkehr gehört, dran bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tempel