
(...) Der Gesetzesentwurf, der sich zurzeit in der Abstimmung der beteiligten Ministerien befindet, sieht vor, dass Online-Durchsuchungen – wie Wohnungsdurchsuchungen – nur auf richterliche Anordnung erfolgen können. Das Bundesinnenministerium ist dabei zu prüfen, ob Online-Durchsuchungen durch die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes gedeckt sind oder sie verletzen. Aus diesem Grund gibt es auch noch keine konkreten Formulierungen, wie die Verfassung geändert werden müsste. (...)