(...) Das von Ihnen angesprochene Gutachten liegt leider meinem Arbeitskreis bisher noch nicht vor. (...)
(...) Die sogenannte “große Wegstreckenentschädigung“ ist in § 5 Absatz 2 des Bundesreisekostengesetz (BRKG) geregelt und beträgt den von Ihnen genannten Betrag von 0,30 Cent je gefahrenen Kilometer. Sie setzt aber ein erhebliches dienstliches Interesse an der Benutzung eines Kraftwagens voraus, welches grundsätzlich nur vorliegt, wenn das Dienstgeschäft sonst nicht durchgeführt werden kann oder die Nutzung eines Kraftfahrzeuges nach Sinn und Zweck des Dienstgeschäftes notwendig ist. (...)
(...) Wenn Sie tatsächlich derartige Schwierigkeiten bei der Erstattung Ihrer Reisekosten haben, kann ich Ihren Ärger gut verstehen. (...) Die Konditionen der Erstattung sind in § 6 Bundesreisekostengesetz in Verbindung mit § 4 des Einkommensteuergesetzes geregelt. (...)
(...) Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Die Union hat sich in den Verhandlungen mit der SPD in diesem Punkt durchsetzen können und erreicht, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts von nichtehelichen Elternteilen der Betreuungsunterhaltsdauer von geschiedenen Elternteilen gleichgestellt wird. Der ursprüngliche Entwurf von Justizministerin Zypries sah die verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vor. (...)
(...) Es ist klar, dass Eltern, die ihre Kinder weitgehend selber erziehen, eine unschätzbare Leistung für die Gemeinschaft erbringen und auf ein erhebliches Einkommen verzichten. Um diese Nachteile auszugleichen, verteidigen wir mit Zähnen und Klauen das Ehegattensplitting, das ja gerade in diesen Fällen besonders intensiv wirkt. (...)
(...) Die Bahn bemüht sich seitdem besonders, die Kundenorientierung in den Vordergrund zu stellen. Wenn jetzt die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn durch privates Kapital gesteigert werden soll, muss natürlich sichergestellt werden, dass die aus Steuermitteln getätigten Investitionen in die Schieneninfrastruktur nicht zum Spielball von Shareholder-Value-Interessen werden. Aus diesem Grund hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eindeutig dafür ausgesprochen, dass das Netzeigentum beim Bund verbleibt. (...)