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Eva Möllring
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Frage von Ralf H. •

Frage an Eva Möllring von Ralf H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Dr. Möllring,

im Landkreis Peine gibt es keine Hochbegabtenförderung. Daher sind Eltern gezwungen ihre Kinder in diesem Fall auf eigene Kosten nach Braunschweig zu schicken. Bereits bisher mußten die Kinder morgens mit einem privat gemieteten Taxi transportiert werden, da die Zugverbindung schlecht war. Seit dem Wechsel des Fahrplans hat jedoch der Zweckverband Großraum Braunschweig auch die restlichen Zugverbindungen so zusammengestrichen, dass ein Rücktransport mit der Bahn in den Peiner Südkreis teilweise nicht mehr möglich ist. Daraus resultieren jetzt Reisezeiten von 100 Minuten, dies nach einem Schultag von 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Begründung für die Zugstreichungen sind massive Mittelkürzungen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr. Ich halte dies aus Bildungs- und Familienpolitischen Gründen für einen großen Fehler. Wie stehen Sie dazu und wie haben Sie sich bei der entsprechenden Abstimmung verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf L. Hosse

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hosse,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 04.02.2007. Auch ich bedauere sehr, dass der Peiner Südkreis derartig von den Kürzungen bzw. Streichung der Zugverbindungen durch den Zweckverband Großraum Braunschweig betroffen ist. Besonders ärgerlich ist es, dass Ihre Kinder nach einem derartig langen Schultag die von Ihnen dargestellten langen Reisezeiten von Braunschweig auf sich nehmen müssen.

Es ist richtig, dass der Bund die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 neu festgesetzt hat. Das Land Niedersachsen erhält jedoch zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs 2007 immer noch 576,6 Mio. Euro Regionalisierungsmittel vom Bund. Die Neufestsetzung der Regionalisierungsmittel diente der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Revision, da nicht alle Mittel zweckgerecht eingesetzt schienen. Der Bund ist sowohl aufgrund der Verschuldungsgrenzen des Maastricht-Vertrages als auch des grundgesetzlichen Verbotes weiterer Kreditaufnahmen (Art. 115 GG) verpflichtet, zu einer soliden Haushaltspolitik zurück zu kehren.

Grundsätzlich ist die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs Sache der Länder, deshalb sind diese auch dafür zuständig, wie die Mittel, die der Bund trotzdem noch weiter zahlt, vor Ort sinnvoll eingesetzt werden.

Deshalb empfehle ich Ihnen, sich mit ihren Landtagsabgeordneten in Verbindung zu setzen und dort die Vordringlichkeit der Zugverbindung für die Schulkinder deutlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring