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Eva Möllring
CDU
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Frage von Ralf G. •

Frage an Eva Möllring von Ralf G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr verehrte Frau Dr. Möllring,

mit großer Besorgnis stelle ich in der CDU vermehrt Bestrebungen fest, grundlegende Bürgerrechte mit dem Argument einer besseren Terrorabwehr einzuschränken. Herr Schäuble und andere streben dazu jetzt sogar massive Verfassungsänderungen an, mit denen das unbemerkte Ausspähen von Computerdaten ohne richterlichen Beschluss ermöglicht werden soll (sog. "Bundestrojaner"). Wie Sie sicherlich wissen, dient die Verfassung vor allem dem Schutz der Bürger vor Übergriffen des Staates. Ich halte es deshalb für äußerst bedenklich, wenn die derzeitige Furcht vor Terrorismus von einigen Hardlinern benutzt wird, um bestimmten Behörden immer mehr Einfluss und zu verschaffen und gleichzeitig die verfassungsmäßigen Schutzmechanismen der demokratischen Kontrolle und Gewaltenteilung aufzuweichen.

Wie ist Ihre Stellung zu den Bestrebungen von Herrn Schäuble, was halten Sie insbesondere vom "Bundestrojaner" und wie würden Sie im Falle einer entsprechenden Vorlage zur Verfassungsänderung abstimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Guttmann,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 08.04.2007.
Die Online-Durchsuchung dient der Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus. Mit dem Instrument der Online-Durchsuchung von privaten Computern sollen die Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt werden, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Gerade bei schweren Verbrechen wie terroristischen Vorbereitungshandlungen können durch verdeckte Online-Durchsuchungen weitere wichtige Ermittlungsansätze gewonnen werden. Der PC ist ein Schutzraum privater Gedanken. Wenn dieser jedoch der Vorbereitung von Verbrechen dient, müssen die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben, den Computer durchsuchen zu können und somit die Bevölkerung vor größerem Schaden schützen zu können.
Dabei wird aber ganz besonders darauf zu achten sein, die Grundrechte eines jeden Bürgers zu wahren. Der Gesetzesentwurf, der sich zurzeit in der Abstimmung der beteiligten Ministerien befindet, sieht vor, dass Online-Durchsuchungen – wie Wohnungsdurchsuchungen – nur auf richterliche Anordnung erfolgen können. Das Bundesinnenministerium ist dabei zu prüfen, ob Online-Durchsuchungen durch die Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes gedeckt sind oder sie verletzen. Aus diesem Grund gibt es auch noch keine konkreten Formulierungen, wie die Verfassung geändert werden müsste. Sie können sicher sein, dass ich die konkrete Regelung dieser sensiblen Angelegenheit weiter aufmerksam begleiten werde und bei meiner endgültigen Entscheidung alle Argumente sehr sorgfältig gegeneinander abwägen werde.

Ich hoffe, damit Ihre Bedenken ausgeräumt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Eva Möllring