(...) Sie beschreiben die geltende Rechtslage und auch die Problematik, die sich daraus ergibt, richtig. Bei Selbstständigen ist sowohl die Berechnung des maßgeblichen Einkommens als auch die Bemessung der tatsächlichen Arbeitszeit recht schwierig; besonders die Probleme bei der Einkommensberechnung sind mir nicht zuletzt von den Unterhaltsberechnungen aus meiner Zeit als Familienrichterin in Erinnerung. Sowohl Einkünfte als auch die ihnen zugrunde liegenden Arbeitszeiten sind grundsätzlich in gewissem Maße gestaltbar. (...)
(...) Die Kosten der Aufteilung einiger Ministerien auf Standorte in Berlin und in Bonn ist häufig Gegenstand der Kritik; immer wieder wird geltend gemacht, dass z.B. Dienstreisen der in Bonn ansässigen Ministerialbeamten zu Terminen in Berlin unnötige Kosten verursachten. Entgegen manchmal öffentlich geäußerten Vorurteilen ist die Aufgabenteilung zwischen Bonn und Berlin allerdings keineswegs ein „Bürokratiemonster“. Der Bundesrechnungshof hat in einem umfangreichen Gutachten aus dem Jahre 2002 ausgeführt, dass das bisher praktizierte Modell sehr gut funktioniere und dauerhaft preisgünstiger sei. (...)
(...) Trotz dieser Einschränkung habe ich das Wachstumsbeschleunigungsgesetz befürwortet und ihm zugestimmt, ohne dass es auf „Fraktionszwang“ angekommen wäre. Das Gesetz enthält mit der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen nämlich wichtige Verbesserungen für Familien, die im Übrigen mit ca. (...)
Sehr geehrte Frau Arslan,
zu Ihrer Anfrage zum neuen Gendiagnostikgesetz betreffend das Neugeborenen-Screening habe ich aus dem Bundesgesundheitsministerium folgende Antwort bekommen:
(...) Auch wenn Gesetze bei neuen Erkenntnissen oder bei veränderten Mehrheiten veränderbar sind, so wäre bei einem so schnellen Meinungsumschwung im Parlament ein genereller Vertrauensverlust in den Bestand von Gesetzen auch bei anderen Themen und Zusammenhängen die Folge. Die Kehrtwende von Herrn Pinkwart ist für mich nicht nachvollziehbar: für mich ist nicht erkennbar, welche neuen Überlegungen ihn dazu gebracht haben. Außerdem kann nicht einen Monat nach Inkrafttreten eines Gesetzes beurteilt werden, ob es sich in der Praxis bewährt oder nicht. (...)
(...) Sie beschreiben die Problematik in Zusammenhang mit der Einführung von Mindestlöhnen völlig zutreffend: ein einheitlicher Mindestlohn wäre in vielen Fällen gemessen an der Wirtschaftlichkeit der Arbeitstätigkeit von gering qualifizierter Tätigkeit zu hoch, so dass solche Arbeitsplätze wegfielen; in anderen Fällen wäre er zu niedrig, um eine qualifiziertere Tätigkeit angemessen zu entlohnen und könnte eventuell sogar einen unerwünschten Trend nach unten auslösen. Richtig ist aber auch, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen empörend niedrige und sittenwidrige Löhne gezahlt werden, während zugleich der Arbeitgeber erhebliche Gewinne aus dieser Tätigkeit zieht. Werden dann auch noch Sozialleistungen erforderlich, um den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers zu sichern, wird der Gewinn des Arbeitgebers letztlich auf Kosten der Allgemeinheit finanziert. (...)