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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Friedel K. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Friedel K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

wenn ich das richtig aus Ihren Ausführungen entnehme, standen Sie der MWST-Senkung für das Hotelgewerbe skeptisch gegenüber. Da hätten Sie doch in der Abstimmung vom 04.12. (Verzicht auf MWST-Senkung) mit "ja" stimmen können. Oder hatte der Fraktionszwang wieder einmal vor dem Gewissen (bzw. der eigenen Überzeugung) Vorrang?

Mit freundlichen Grüßen
F. Knörchen

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Sehr geehrter Herr Knörchen,

in der Tat hätte ich es für besser gehalten, zu einer umfassenden Neuordnung der Mehrwert- und Umsatzsteuersätze zu kommen, anstatt isoliert die Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen zu senken. Gleichwohl hat diese Regelung auch ihre positive Seiten:

Der ganz überwiegende Teil der europäischen Konkurrenten des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes zahlt bereits lediglich ermäßigte Mehrwertsteuersätze. Beispiele sind hier Frankreich (5,5%), die Benelux-Staaten (3-6%) oder Polen und Spanien (je 7%). Gerade in Grenzregionen stellte die bisherige Situation einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für das deutsche Beherbergungsgewerbe dar. Nach Auskunft von etwa 5.700 Hoteliers und Gastronomen werden 46,4 % der Unternehmen den Steuervorteil für Investitionsmaßnahmen nutzen. Ein weiterer Teil des Steuervorteils (ca. 20 %) würde an die Kunden weitergegeben, dadurch würden beim qualitativ hochwertigen deutschen Angebot auch die Preise attraktiver werden. Etwa 22 % des Steuervorteils würden den Arbeitnehmern als Qualifizierungsmaßnahme oder Lohnsteigerung zu Gute kommen. Angesichts dieser Zahlen, so meine ich, setzt die Regelung an der richtigen Stelle an.

Die Frage ist nur berechtigt, ob der verständliche Entlastungswunsch des Hotelgewerbes angesichts der Haushaltslage und angesichts anderer wichtiger politischer Anliegen diese Priorität beanspruchen konnte.

Trotz dieser Einschränkung habe ich das Wachstumsbeschleunigungsgesetz befürwortet und ihm zugestimmt, ohne dass es auf „Fraktionszwang“ angekommen wäre. Das Gesetz enthält mit der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen nämlich wichtige Verbesserungen für Familien, die im Übrigen mit ca. 4,6 Mrd. € ein Vielfaches der Entlastungswirkung für die Hotelbetriebe ausmachen; außerdem sind sinnvolle Änderungen in der Erbschafts- und Unternehmenssteuer enthalten. Die Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge erreichen hier eine Höhe von 50 Mio. € (volle Jahresleistung); für Personen der Steuerklasse II (insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen) eine Entlastung in Höhe von 370 Mio. € (volle Jahresleistung).

Nicht nur das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, sondern viele Gesetze beruhen auf Kompromissen, die ursprünglich unterschiedliche Ansichten und Interessen zum Ausgleich bringen. Ohne die Bereitschaft, auch die Anliegen und Meinungen der Mitstreiter in Fraktion und Koalition mitzutragen, wird man auch für die eigenen Ziele kaum die erforderlichen Mehrheiten finden. Entscheidend ist jeweils, dass das Gesamtpaket Sinn macht. Beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist das nach meiner Einschätzung der Fall, deshalb habe ich ihm zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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