(...) Mittlerweile ist es nach meiner Erfahrung außerdem üblich, dass bei Übernahme eines Familiendezernates auch entsprechende Fortbildungen wahrgenommen werden, auch ohne dass eine solche erzwingbare Pflicht bestünde. Bitte gehen Sie davon aus, dass sich die Familienrichter sehr wohl darüber im klaren sind, welche Tragweite ihre Entscheidung hat und dass sie ein eigenes Interesse haben, diese Entscheidungen nicht nur unter juristischen, sondern auch unter pädagogischen, psychologischen oder schlicht lebenspraktischen Aspekten bestmöglich vorzubereiten und durchzusetzen. Ein Fortbildungsangebot zur möglichst schonenden Vernehmung von Kindern, zur Deeskalation in der Verhandlungsführung und zur Mediation ist da in aller Regel sehr willkommen. (...)
(...) Dabei habe ich nach Stil und Argumentation vieler Anschriften den Eindruck bekommen, dass viele Paintball-Fans einem geordneten Privat- und Berufsleben nachgehen und eine Teamsportart betreiben, nicht aber mit Kriegsspielen die Lust am Töten von Menschen stimulieren oder gar steigern wollen. Ich werde diesen persönlichen Eindruck und die mir vorgetragenen Argumente pro Paintball in die anstehenden Diskussionen in den Arbeitsgruppen meiner Fraktion mitnehmen. Ich erwarte eine ausführliche Erörterung auch der nachteiligen Folgen, die das Verbot einer Freizeitbeschäftigung für Teile der Bevölkerung mit sich bringen würde. (...)
(...) Bislang gehöre ich aus diesen Gründen nicht zu den engagierten Befürwortern von Volksabstimmungen in Bezug auf die allgemeine Gesetzgebung auf der Bundesebene; zu einer offenen Diskussion hierüber, die am besten auch die konkreten Themen einer Volksabstimmung benennen und dabei auf die Bedeutung der oben dargelegten Bedenken eingehen sollte, bin ich allerdings bereit. (...)
(...) Im Übrigen haben wir mit der Reform des FamFG, die vor allem eine Beschleunigung des Verfahrens und das Hinwirken auf einvernehmliche Lösungen in Kindschaftssachen mit Elementen des Kochemer Modells bewirken soll, gerade auch im Hinblick auf eine frühzeitige Sicherung des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil einige verfahrensrechtliche Verbesserungen erreicht, um das Gerichtsverfahren zu einer Chance für die Gestaltung der familiären Beziehungen werden zu lassen, anstatt selbst eine Belastung darzustellen. Unumgänglich wird allerdings bleiben, dass die Einzelfallentscheidung, welche konkrete Sorge- und Umgangsregelung letztlich dem Wohl des Kindes am besten entspricht, nicht durch den Gesetzgeber getroffen werden kann, der eine abstrakt-generelle Regelung für alle denkbaren Fallgestaltungen treffen muss (einschließlich solcher Fälle, in denen z.B. wegen einer gewaltgeprägten Vorgeschichte der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil für das Kindeswohl tatsächlich nicht günstig erscheint). Die Einzelfallentscheidung muss vielmehr immer ganz konkret von einem Gericht getroffen werden und wird aus der unterschiedlichen subjektiven Sicht zerstrittener Eltern auch immer potenziell angreifbar bleiben. (...)
(...) Ich habe dem Lissabonvertrag zugestimmt, weil ich eine Stärkung der Europäischen Union für richtig halte. Die ursprüngliche Motivation, den Frieden unter den Mitgliedsländern zu sichern, ist hier ebenso wichtig, wie die Stellung Europas in einer globalisierten Welt. (...)
(...) in der Regel beantworte ich nur Fragen aus meinem eigenen Wahlkreis oder dann, wenn meine Themenschwerpunkte Familien- und Rechtspolitik angesprochen werden. Zu der familienpolitischen Problematik Ihrer Anmerkung habe ich bereits in der Antwort an Frau Trant Stellung genommen; dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Was den gesundheitlichen Aspekt betrifft, wenden Sie sich der Zuständigkeit halber bitte an Ihre regionale Abgeordnete. (...)