(...) Im Übrigen haben wir mit der Reform des FamFG, die vor allem eine Beschleunigung des Verfahrens und das Hinwirken auf einvernehmliche Lösungen in Kindschaftssachen mit Elementen des Kochemer Modells bewirken soll, gerade auch im Hinblick auf eine frühzeitige Sicherung des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil einige verfahrensrechtliche Verbesserungen erreicht, um das Gerichtsverfahren zu einer Chance für die Gestaltung der familiären Beziehungen werden zu lassen, anstatt selbst eine Belastung darzustellen. Unumgänglich wird allerdings bleiben, dass die Einzelfallentscheidung, welche konkrete Sorge- und Umgangsregelung letztlich dem Wohl des Kindes am besten entspricht, nicht durch den Gesetzgeber getroffen werden kann, der eine abstrakt-generelle Regelung für alle denkbaren Fallgestaltungen treffen muss (einschließlich solcher Fälle, in denen z.B. wegen einer gewaltgeprägten Vorgeschichte der Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil für das Kindeswohl tatsächlich nicht günstig erscheint). Die Einzelfallentscheidung muss vielmehr immer ganz konkret von einem Gericht getroffen werden und wird aus der unterschiedlichen subjektiven Sicht zerstrittener Eltern auch immer potenziell angreifbar bleiben. (...)