Frage von Wolfgang K. • 20.12.2024
Antwort ausstehend von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Angesichts der Konfliktsituation der Schwangeren halte ich den Ansatz „Beratung statt Strafe“ im ersten Trimenon für klug und respektvoll gegenüber der Selbstbestimmung der Frau und vermutlich sogar wirksamer für den Schutz des Ungeborenen.
Starkes Gefälle gegenüber dem Tierschutz in anderen Ländern kann dazu führen, dass die Haltung von Tieren ins Ausland abwandert, wo niedrigere Standards gelten.
Der Gesetzgeber, die Ausländerbehörden und Gerichte bei ihren Einzelfallentscheidungen sind an das Grundgesetz und an die Menschenrechte gebunden.
Die letzte Änderung wurde im Dezember 2022 beschlossen.
Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind für die nationalen Gerichte bindend.