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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Willy W. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Willy W. bezüglich Wirtschaft

Werden Sie weiterhin die Lobby des Hotelgewerbes mit dem Verzicht auf Steuereinnahmen begünstigen, obwohl die NRW-CDU dies inzwischen sehr kritisch sieht?

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Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Beherbergungsleistungen.

Die von Ihnen kritisierte Regelung war in den Koalitionsverhandlungen keine Priorität der CDU, sondern wurde im Wege des Kompromisses von der Union mitgetragen. Ich persönlich hätte eine grundlegende Revision der Umsatz- und Mehrwertsteuerbemessung für besser gehalten und habe dies auch im Wahlkampf bei Gesprächen mit der DEHOGA angemerkt. Bei allem Verständnis für deren Anliegen, v.a. im Vergleich mit der Konkurrenz im benachbarten Ausland - haben wir seitens der Union und ich persönlich keinerlei Versprechungen in Bezug auf eine Umsatzsteuersenkung gemacht. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Hotelleistungen haben im Übrigen auch Vertreter aller Oppositionsparteien gefordert, wie der Kollege Carl-Ludwig Thiele (FDP) in der abschließenden Lesung des Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 4. Dezember 2009 unwidersprochen dargelegt hat: „Mit der Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungsleistungen, die auch von den Oppositionsfraktionen gefordert wurde, gleichen wir das steuerliche Niveau der steuerlichen Situation in den Nachbarländern an.“

Nachdem das Gesetz nun verabschiedet ist, bin ich gegen dessen umgehende Aufhebung. Auch wenn Gesetze bei neuen Erkenntnissen oder bei veränderten Mehrheiten veränderbar sind, so wäre bei einem so schnellen Meinungsumschwung im Parlament ein genereller Vertrauensverlust in den Bestand von Gesetzen auch bei anderen Themen und Zusammenhängen die Folge. Die Kehrtwende von Herrn Pinkwart ist für mich nicht nachvollziehbar: für mich ist nicht erkennbar, welche neuen Überlegungen ihn dazu gebracht haben. Außerdem kann nicht einen Monat nach Inkrafttreten eines Gesetzes beurteilt werden, ob es sich in der Praxis bewährt oder nicht. Zumindest kann durch weitere praktische Erfahrungen besser herausgefunden werden, welche konkreten Änderungen tatsächlich zu einer besseren und praktikableren Regelung beitragen könnten. Wenn eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer im Beherbergungsbereich vorgenommen wird, sollte dies eher im Rahmen der bereits angesprochenen notwendigen Generalrevision der Umsatz- und Mehrwertsteuersätze erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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