Frage von Dirk K. • 23.03.2022
Antwort von Dirk Wiese SPD • 23.03.2022
eine von Ihnen vermutete Überlastung der Justiz kann ich nicht feststellen.
eine von Ihnen vermutete Überlastung der Justiz kann ich nicht feststellen.
Als Zwangsmittel kommt ein zusätzliches individuell angepasstes Zwangsgeld in Betracht, eine Erzwingungshaft ist allerdings ausgeschlossen.
ich gehe von einem positivem Votum für eine Impfpflicht in der ersten April-Woche im Deutschen Bundestag aus.
Die bereits bestehenden und bewährten Verfahren bei der Verhängung eines Zwangsgeldes werden entsprechende Anwendung finden
kurz & knapp: Nein.
Eine Zwangshaft oder eine Zwangsimpfung sieht unser Entwurf nicht vor