Berücksichtigung/Ungleichbehandlung der Pensionäre des Bundes und der Länder beim 3. Entlastungspaket?
Sehr geehrter Herr Wiese,
Lt der PK wurde ausgeführt das Rentner nun die Energiepauschale iHv 300 € erhalten. Lt den Medien soll dies auch für die Pensionäre des Bundes gelten. Was ist mit den Pensionären der Länder? Ist dies nicht eine unzulässige Ungleichbehandlung? Oder ist die Berichterstattung falsch?
Als krankheitsbedingte Frühpensionärin unterliegt meine Pension einer zusätzlichen Kappung und darüberhinaus habe ich Krankheitskosten selbst zu tragen. Die steigenden Kosten in allen Bereichen machen mir Angst. Nun wieder keine Entlastung zu erhalten erhöht diese Angst. Eigentlich hatten Sie versprochen niemanden allein zu lassen. Bedeutet dies das alle Pensionäre unter den Rentner-Begriff fallen und auch die Energiepauschale erhalten oder wurden wir erneut vergessen? Oder bekommen wirklich nur manche Pensionäre eine Entlastung? Entschuldigung aber das ist wirklich sehr verwirrend.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihre Nachfrage zur Auszahlung der Energiepreispauschale an Rentner:innen. Analog zur Pauschale für Erwerbstätige werden zum 1. Dezember 2022 einmalig 300 Euro einkommensteuerpflichtig über die Rentenversicherung ausgezahlt. Wie Sie richtig angemerkt haben, wird die Pauschale auch Versorgungsempfänger:innen des Bundes zur Verfügung gestellt. Pensionszahlungen für Versorungsempfänger:innen der Länder obliegen jedoch dem Haushalt des jeweiligen Bundeslandes. Ich hoffe aber, dass die Landesregierungen hier ebenfalls zu einer ähnlichen Einigung zugunsten ihrer Leistungsempfänger kommen können.
Alle weiteren Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket der Ampel-Koalition können Sie gerne online nachlesen: www.spdfraktion.de/themen/neuen-entlastungen.
Beste Grüße
Dirk Wiese