(...) wenn staatliche Behörden auf menschliche Kommunikation zugreifen, muß der so genannte Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben. Das gebietet Artikel 1 des Grundgesetzes. (...)
(...) Juli 2007 habe ich beantwortet. Meine Meinung hat sich nicht geändert. (...)
(...) In Deutschland sind diese Maßnahmen nicht erlaubt, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Ich bin mir sehr sicher, daß deutsche Behörden das geltende Recht einhalten. Ich bin mir nicht sicher, daß andere Personen oder Einrichtungen ebenso gesetzestreu sind. (...)
(...) Die Operation Enduring Freedom hat ihre völkerrechtliche Rechtsgrundlage in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen. Staatsrechtlich ist die Rechtsgrundlage für die Beteiligung deutscher Soldaten Art. 87 a Abs. (...)
(...) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff ist von zentraler Bedeutung für die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung. Zu den Mindeststandards gehören aber nicht nur besonders große Gefahren oder besonders schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung, sondern auch Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Benachrichtigungspflichten - wenn man die Online-Duchsuchung politisch überhaupt will. (...)
(...) die Steuerklasse 3 dient der Umsetzung des Ehegattensplittings. Das Ehegattensplitting kommt für dauerhaft getrennt Lebende oder Geschiedene nicht in Betracht. (...)