Frage an Dieter Wiefelspütz von Jörg R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
in einer Sendung von "Hart aber fair" im WDR sprachen Sie vor einiger Zeit davon, es müsse im Personalcomputer eines Bürgers einen Bereich geben, der tabu für die geplanten Online-Durchsuchungen sei. In diesem Zusammenhang erwähnten Sie ein "Schlafzimmer", also eine Intimsphäre, die respektiert werden müsse und von den die Überwachung ausführenden Beamten nicht betreten (durchsucht) werden dürfe. Was genau verstehen Sie unter diesem "Schlafzimmer"? Sollte dies vielleicht ein "Schlafzimmer" genannter Ordner sein, und wenn ja, was könnte die Beamten denn davon abhalten, aus nahe liegenden Gründen besonders diesen Bereich in Augenschein zu nehmen?
MfG
J. Ruster
Sehr geehrter Herr Ruster,
wenn staatliche Behörden auf menschliche Kommunikation zugreifen, muß der so genannte Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt bleiben. Das gebietet Artikel 1 des Grundgesetzes. Das gilt für die Telefonüberwachung, für den großen Lauschangriff und selbstverständlich - sollte es zu einer gesetzlichen Regelung kommen - auch für die Online-Durchsuchung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz