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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Helmut G. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Helmut G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

könnte die Online-Durchsuchung von Computern, ganz unabhängig von technischen Fragen, nicht analog zur akustischen Wohnraumüberwachung ("großer Lauschangriff") und entlang der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 109, 279) hierzu geregelt werden?
D.h. : Online-Durchsuchung nur bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gugger-Wöhrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gugger-Wöhrmann,

ich teile Ihre Auffassung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff ist von zentraler Bedeutung für die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung. Zu den Mindeststandards gehören aber nicht nur besonders große Gefahren oder besonders schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung, sondern auch Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Benachrichtigungspflichten - wenn man die Online-Duchsuchung politisch überhaupt will.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz