Frage an Dieter Wiefelspütz von Helmut G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
könnte die Online-Durchsuchung von Computern, ganz unabhängig von technischen Fragen, nicht analog zur akustischen Wohnraumüberwachung ("großer Lauschangriff") und entlang der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 109, 279) hierzu geregelt werden?
D.h. : Online-Durchsuchung nur bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gugger-Wöhrmann
Sehr geehrter Herr Gugger-Wöhrmann,
ich teile Ihre Auffassung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff ist von zentraler Bedeutung für die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung. Zu den Mindeststandards gehören aber nicht nur besonders große Gefahren oder besonders schwere Straftaten als Voraussetzung für eine Online-Durchsuchung, sondern auch Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Benachrichtigungspflichten - wenn man die Online-Duchsuchung politisch überhaupt will.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz