(...) die Vorratsdatenspeicherung hat den Sinn, die Aufklärung schwerer Straftaten zu erleichtern. In Deutschland sind terroristische Straftaten eher selten. (...)
(...) auch BVerfGE 100, 313 )."Der Staat benötigt eine besondere Befugnisnorm, um auf Verbindungsdaten zugreifen zu dürfen, die bei Privatunternehmen aufbewahrt werden. In diesem Zusammenhang ist der Richtervorbehalt von Bedeutung. (...)
(...) Wer Handschuhe trägt, hinterläßt keine Fingerabdrücke. Nach Ihrer Logik müßten wir unverzichtbare Ermittlungsmethoden zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten abschaffen. Ein absurdes Ergebnis! (...)
(...) es gibt keine absoluten Garantien. Nirgendwo und in keinem Lebensbereich. (...)
(...) Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Ermöglichung des Zugriffs auf Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten. (...) Nochmals: Ich wäre auch dann für die Vorratsdatenspeicherung, wenn es keinen einzigen Terroristen gäbe. (...)
(...) Die weitaus meisten schweren Straftaten haben kein terroristisches Gepräge. Ich bin strikt gegen die Überwachung des Internets. Das Internet ist ein Raum der Freiheit. (...)