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Frage von Michael G. •

Frage an Carola Reimann von Michael G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Reimann,

als erwachsener Computerspieler empfinde ich in letzter Zeit Medienberichte und politische Forderungen, die ein Verbot von gewalthaltigen Computerspielen fordern als äußerst bedenklich. Die Diskussion ist geprägt von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen, gerade aus den Reihen der Politik.

"Gewaltverherrlichende" Medien sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt"). Doch genau dieses wurde jetzt bei der Innenmenisterkonferenz gefordert.

Ich sehe es als notwendig an Kinder und Jugendliche vor solchen, für Erwachsene vorgesehenen, Inhalte zu schützen. Aber dafür ist ein Verbot der falsche Weg. Vielmehr müssen vorhandene Gesetze strikter befolgt werden (z.B. Einschränkung von Verkauf an Minderjährige). Außerdem ist es unumgänglich, sowohl Eltern als auch Kindern Medienkompetenzen näher zu bringen.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gehling,

vielen Dank für Ihre Frage zum Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Juni 2009, nachdem gegen Spiele, die wirklichkeitsnah Tötungshandlungen oder andere grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot verhängt werden soll.

Man kann über die Notwendigkeit solcher Darstellungen in Computerspielen geteilter Meinung sein. Trotzdem teile ich Ihre Auffassung, dass die Debatte über weitergehende Regelungen bei gewalttätigen Computerspielen problematisch ist, weil sie zu kurz greift. Die Forderung nach der Einführung eines Verbots sogenannter „Killerspiele“ übersieht die geltende Rechtslage. So sind bereits heute Gewaltdarstellungen in Medien (und darunter fallen auch Computerspiele), die „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen“ enthalten, nach § 131 StGB verboten. Für diese Medien gilt über die Indizierung hinaus ein generelles Herstellungs- und Verbreitungsverbot.

Des Weiteren wurde erst im vergangenen Jahr im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzrechtes der Katalog der Indizierungskriterien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen präzisiert. Mit dieser Novellierung des Jugendschutzrechtes können nun auch solche Medien, die besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, mit einem weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden. Es bleibt also festzuhalten, dass die Verbotsdiskussionen allein viel zu kurz greifen. Nicht Gesetzeslücken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Jedem Bundesland bleibt es daher selbst überlassen, durch entsprechende Personalausstattung der Strafverfolgungsbehörden eine härtere Verfolgung zu ermöglichen. Die konsequente Ausführung bestehender Regelungen ist sinnvoller als regelmäßig angestoßene Verbotsdebatten.

Ich teile Ihre Meinung, dass die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen in der Familie, im Kindergarten, in der Schule und in der Jugendarbeit gestärkt werden muss. Für einen modernen Kinder- und Jugendschutz sind Medienerziehung und Medienverantwortung unerlässlich. In diesem Zusammenhang ist auch der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen wichtig, denn in beiden Einrichtungen können Kinder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und wertvolle Erfahrungen machen, die sie vor Vereinsamung und Gewalt schützen. Daher setzen wir uns in der SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für einen wirksamen Jugendmedienschutz durch Ausbau von Medienpädagogik ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB