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Carola Reimann
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Frage von Heinz Dieter B. •

Frage an Carola Reimann von Heinz Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

Sie haben bei der ALG II Gesetzgebung und auch bei der Verschärfung
dieser Gesetze zugestimmt.
Heute muss ich auf Spiegel Online lesen, das ALG II Empfänger observiert werden sollen, auch mit Privatdetektiven. Allein die Kosten dafür werden wohl höher sein als der Nutzen. Ausserdem sollen Wohnungen durchsucht und Schränke durchwühlt werden, natürlich ohne Durchsuchungsbefehl eines Richters. Wenn der Betroffene sich auf Artikel 13 GG beruft und diese Durchsuchung nicht gestattet, wird kurzerhand ALG II ganz oder teilweise gestrichen, zynischer Weise wegen fehlender Mitwirkung. Ich weiss nicht wie Sie das nennen, ich nenne das Nötigung. Gerichtlich dagegen vorzugehen wird auch immer mehr erschwert, anstatt eventuelle Fehler im Gesetz zu beseitigen. Argumente, wie z.B. "Wenn nichts zu verbergen ist, kann man die ja in die Wohnung lassen" oder ähnliche Totschlagargumente , helfen nicht wirklich, sondern machen das Unrecht nur noch offensichtlicher.

Nun meine konkreten Fragen dazu.
Wieso dürfen Behörden, wegen eines vagen Verdachtes oder auch nur zum schikanieren, Artikel 13 GG ignorieren? Sie könnten sich ja einen Dursuchungsbefehl besorgen.

Wieso darf Bürgern, die sich auf ihre Grundgesetzlich garantierten Rechte berufen, mit Sanktionen die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden? Nach dem Motto: " Auch wenn du recht hast und wir nicht, wir sind stärker als du." Und da hilft erstmal auch kein Widerspruch, weil der ja sinnigerweise keine aufschiebende Wirkung hat.

Haben ALGII Empfänger diese Rechte mit dem Antrag abzutreten, sind damit vogelfrei und den Schikanen und Massnahmen der Behörden schutzlos preisgegeben?

In welchem der 12 Sozialgesetzbücher steht, das Rechtsbrüche der Behörden erlaubt sind und/ oder geduldet werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen

H.D. Büscher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Büscher,

vielen Dank für Ihre erneute abgeordnetenwatch-Anfrage, diesmal zum Thema Beobachtung von Hartz IV-Empfängern.

Observationen von Hartz IV-Empfängern wird es nicht geben. Lesen Sie hierzu die gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit vom 4. Juni 2009: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2009/Presse-09-049.html

Gerne möchte ich Sie noch einmal auf mein Gesprächsangebot vom 12. November 2008 hinweisen, das ich Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Frage zum Thema Nachzug von Ehepartnern gemacht hatte. Sie erreichen mein Braunschweiger Bürgerbüro unter 0531/4809822.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB