Frage an Carola Reimann von Heinz Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,
mir ist vor kurzem ein kleines Buch in die Hände gefallen, der Titel ist "GEZ abschaffen!" Darin wird beschrieben, wie von den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, die Bürgerrechte mit Füssen getreten werden. Als Beispiel "Eine Bürgerin soll eidesstattlich versichern, dass sie jederzeit unangemeldet einen Gebührenbeauftragten in ihre Wohnung lässt." oder " Eine Zwangsanmeldung mit falschen Tatsachen,durch einen Gebührenbeauftragten (ohne Unterschrift des Teilnehmers) wird von der Anstalt als bewiesen angesehen, gerade deshalb, weil sie eben nicht vom Bürger unterschreiben wurde." Nun meine Fragen
Leben wir tatsächlich noch in der Bundesrepublik Deutschland in der das Grundgesetz gültig ist ? Wie kann es möglich sein, das eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dermassen diktatorischen Rechten, und dise Rechte auch mit aller Härte ausübt, ausgestattet ist? Wieso dürfen Bürger rechtlos gestellt werden, bloss weil sie nicht genug Geld für Rechtanwälte ( Es besteht ja Anwaltszwang )haben, während die Rundfunkanstalten ja genügend Geld zur Verfügung haben, um die Bürger, die um ihre Rechte kämpfen, mundtot zu machen.? Gelten unsere Grundgesetze in diesen Fällen nicht mehr, weil die Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks über dem Grundgesetz steht ? Darf der öffentliche Rundfunk als totalitäre Macht im Staat das Grundgesetz mit Füssen treten? Ist es nicht auch Aufgabe unserer Volksvertreter die Bürger gegen solche Entgleisungen zu schützen?
Ich bin nicht gegen die Rundfunkgebühren, ob sie sinnvoll sind ist ein anderes Kapitel, aber diese Macht einer Behörde macht mich sehr nachdenklich.
Viele Grüsse
Heinz Dieter Büscher
Sehr geehrter Herr Büscher,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rundfunkgebühren und GEZ.
Lassen Sie mich der Klarheit zuliebe vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren und ihre Erhebung durch die GEZ. Konkrete Auskunft erhalten Sie von Ihrer Landesregierung bzw. vom Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.
Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland anbelangt, so steht es aus bundespolitischer Sicht für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist.
Die deutsche Rundfunkordnung ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichte zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geprägt. Ihre gesetzliche Ausgestaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Rundfunk - öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk - hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung. In der dualen Rundfunkordnung obliegt es zuvorderst dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diesen klassischen Auftrag des Rundfunks zu erfüllen, da der private Rundfunk auf Grund seiner Marktorientierung keine gleichgewichtige Programm- und Meinungsvielfalt gewährleisten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und den Medienpolitikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Rundfunkgebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB