vielen Dank für Ihre Frage. Es wird bereits jetzt von unserer Seite parallel zum Abschluss der ersten Säule an der zweiten Säule des CanG gearbeitet.
Derzeit ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2024 geplant, was erst nach Beschluss im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat und der geleisteten Unterschrift des Bundespräsidenten dann auch Gültigkeit hat. Bis dahin haben wir die aktuell bestehende gesetzliche Realität.
Wir setzen uns für gute veterinärmedizinische Versorgung ein, ohne dabei Arbeitsstandards außer Kraft zu setzen.
Ich habe mich als Unterzeichnerin des offenen Briefs für die Freilassung Assanges eingesetzt und bin froh, dass er nun nach Australien zurückkehren konnte.
Grundsätzlich gilt das, was wir auch im Gesetz beschließen werden. Dieser Entwurf sieht derzeit vor, dass man im privaten Raum maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen darf, im öffentlichen Raum maximal 25 Gramm.
Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Cannabisgesetz einerseits die jahrzehntelange Diskriminierung von allen Cannabiskonsument*innen beendet und andererseits eine klare Ungerechtigkeit aus dem Weg geschafft haben.