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Antwort von Carmen Wegge
SPD
• 15.02.2024

der finale Gesetzentwurf wird vorliegen, wenn der bisherige Entwurf mit all seinen Änderungsanträgen durch die mitberatenden Ausschüsse und letztlich den federführenden Gesundheitsausschuss gegangen ist und dann zur 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags vorliegt.

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