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Carmen Wegge
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Frage von Maximilian H. •

Hi Carmen, habt ihr eigentlich an ein Umzugsformular gedacht ? Dass man beim Ummelden auch seine 60g mitnehmen kann ? Gruß und viel Erfolg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre interessante Frage. Grundsätzlich gilt das, was wir auch im Gesetz beschließen werden. Dieser Entwurf sieht derzeit vor, dass man im privaten Raum maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen darf, im öffentlichen Raum maximal 25 Gramm. 

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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