Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD
99 %
197 / 199 Fragen beantwortet
Frage von Christian M. •

Wie sieht es für Cannabis Patient im Straßenverkehr aus?

Sehr geehrte Frau W.

Wie ist die aktuelle Regelung für Cannabis Patienten? Was genau muss man den Beamten vorzeigen und ab wann begeht man eine Ordnungswidrigkeit als Patient?

Mfg

Portrait von Carmen Wegge
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich im Folgenden kurz beantworten möchte: Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt nicht nur für Medizinalcannabis sondern für alle Medikamente. Hintergrund ist dabei klar, dass ein*e „gut eingestellte*r“ Schmerzpatient*in sicherer im Verkehr unterwegs ist (als ohne Schmerzmittel). Diese Regel wird auch durch die Einführung des 3,5ng Grenzwertes nicht geändert. 

Natürlich sieht die Situation in manchen Fällen anders aus - vor allem wenn mehr Cannabis konsumiert wird, als eigentlich vom Arzt oder der Ärztin verschrieben ist. Oder aber auch in Fällen, in denen einfach am Straßenverkehr teilgenommen wird ohne die ärztliche Freigabe dafür zu haben. Wichtig ist auch, dass eine tatsächlich berauschte Teilnahme am Straßenverkehr darüber hinaus nicht nur eine Ordnungswidrigkeit gemäß §24a StVG ist, sondern auch eine Straftat gemäß §316 StGB ist. Dafür ist es dann gleichgültig, ob das Betäubungsmittel legal oder illegal eingenommen wurde. Wenn ein*e Cannabispatient*in also durch Fahrunsicherheiten auffällt oder deshalb einen Unfall verursacht, kann er bzw. sie zwar nicht wegen der Ordnungswidrigkeit belangt werden, sehr wohl aber für die Straftat.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Carmen Wegge
Carmen Wegge
SPD