Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Peter J. Dr. S. •

Frage an Brigitte Zypries von Peter J. Dr. S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich würde Sie gerne fragen, warum Sie immer so schlechte Gesetze machen. Ein Bsp ist das Gesetz zum Verbraucherschutz gegen ungewollte und unverlangte Anrufe. Leider ist mir der Titel des Gesetzes entfallen. Soweit ich weiss, soll ein Werbeanruf weiterhin zulässig sein, sofern die Rufnummerunterdrückung nicht gegeben ist und ich Kontakt zu einem Unternehmen habe. Dann sagen Sie ganz toll, man kann einen Vertrag ja widerrufen innerhalb einer Frist. Da sage ich nur toll, aber das funktioniert ja nicht. Warum wurde das nicht einfach ganz verboten? Niemand will um 21:00 Uhr über irgendwelche Angebote diskutieren.
Meine Erfahrung ist die folgende, ich habe den T-Mobile Vorstand angezeigt wegen Betrug, weil man selbst meine Ablehnung am Telefon eines Angebotes ignoriert hat. Was ist passiert? Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ohne Nachforschungen ein, wegen fehlenden öffentlichen Interesses. Dies ist nicht nur mir passiert sondern auch tausenden anderen Menschen.
Ein zweites Bsp: Ihr Gesetz zur Rückerstattung und Schadensersatz bei der Deutschen Bundesbahn und im ÖNVP. Man soll jetzt tatsächlich 25% des Fahrpreises erstattet bekommen, wenn man eine Stunde Verspätung hat. Toll, wenn die DB verspätet fährt, verliere ich vielleicht meinen Job, haben Sie ja auch so festgelegt. Warum muss die DB nicht voll haften oder zumindest den vollen Reisepreis erstatten. Witzig finde ich folgende Regelung sollte ich eine Pauschalreise gebucht haben und die Bahn versagt, bekomme ich ggf. Schadensersatz vom Reiseveranstalter, buche ich selbst einen Flug gibt es nichts.
In NL bekommt man nach einer halben Stunde Verspätung 50% des Fahrpreises zurück nach einer Stunde den vollen Fahrpreis. Schauen Sie www.ns.nl. Noch lustiger finde ich der ÖNVP bekommt teiweise Schadensersatz, wenn die DB im Nahverkehr versagt, aber ein betroffener Kunde bekommt nichts. A

MIt besten Grüssen

Dr. Peter Stauvermann

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,

Ihre Ansicht, das Bundesministerium der Justiz entwerfe schlechte Gesetze, teile ich nicht. Gerade die von Ihnen kritisierten Entwürfe leisten einen erheblichen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Bereits nach geltendem Recht ist Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne deren Einwilligung unlauter und damit rechtswidrig. Wird im Einzelfall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen verletzt, kann der Geschädigte sich mit einer Unterlassungsklage zur Wehr setzen, auch bei einer bestehenden geschäftlichen Verbindung.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser gegen unseriöse Firmen zu schützen, hat das Bundeskabinett auf meinen Vorschlag am 30. Juli 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen beschlossen. Dieser sieht u. a. vor,

Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Außerdem wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Der Anrufer darf seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen dieses Verbot droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Das für Fernabsatzverträge grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht wird erweitert auf Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, die Verbraucher am Telefon geschlossen haben. In diesem Bereich wird von Telefonwerbung besonders häufig Gebrauch gemacht.

Der von Ihnen erwähnte Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz knüpft an Regelungen einer bereits verabschiedeten EU-Verordnung an, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt und dann EU-weit verbindlich gilt. Die EU-Verordnung enthält die von Ihnen erwähnte Regelung zur Fahrpreisentschädigung. Um den Reisenden in Deutschland bereits vorzeitig die erweiterten Fahrgastrechte einzuräumen, sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, die Regelungen der oben genannten EU-Verordnung im nationalen Reiseverkehr schon anzuwenden, bevor sie für die Gemeinschaft in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries