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Frage von Wolfram K. •

Frage an Brigitte Zypries von Wolfram K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Frau Zypries!

Heute las ich, dass das Grundgesetz geändert werden soll in Hinblick auf eine Ermächtigung zum Einsatz von Bundeswehr zur Katastrophenhilfe.

Einerseits ist es natürlich eine gute Sache, wenn Soldaten z. B. wie beim Oderdammbruch Sandsäcke füllen.

Andererseits sollte eine Demokratie wach sein, dass der Staat nicht übermäßig viel Macht erhält, die dann missbraucht werden kann (siehe dt. Geschichte).

Warum also wird in den Text des Gesetzes nicht hineingeschrieben, dass die Bundeswehr UNBEWAFFNET eingesetzt wird?? Schließlich sind für Sandsackschaufeln und dgl. keine Schußwaffen oder andere Waffen nötig. Und wenn es mal darum geht, gegen Plünderer vorzugehen, gibt es immer noch die Polizei, die ja standardmäßig bewaffnet ist.

Ich bitte weniger um eine Antwort als um ein zügiges Uberdenken dieser Frage, ehe es zu spät ist!

Gruß,
W. Kirchhoff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kirchhoff,

wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, ist die Diskussion um die Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes noch nicht abgeschlossen. Wann und mit welchem Ergebnis dies der Fall sein wird, läßt sich derzeit nicht abschätzen. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass Hilfseinsätze der Bundeswehr - beispielsweise das von Ihnen erwähnte Sandsäckeschaufeln - bereits heute nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes zulässig sind. Dazu bedarf es also keiner Verfassungsänderung.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries