Frage an Brigitte Zypries von Detmar H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
folgender Sachverhalt: Am 24.8.08 erscheint bei mir ein Polizist mit einer Beschlagnahmeverfügung für meine Computer. Die von der Staatsanwaltschaft Mainz beantragte und von einer Richterin unterzeichnete verfügung ist mit dem verdacht auf "Beleidigung" eines Rechtsanwalts in meiner Webseite begründet. Der Inhalt meiner Computer soll weiteren "Beweis" für diese nicht näher bezeichnete "Beleidigung" erbringen, heißt es in der Verfügung. Es liegt für jeden Normalbürger auf der Hand, daß der Vorwurf der "Beleidigung" eine solche Maßnahme niemals rechtfertigt. Die Richterin versteht offenbar den Art.97 GGals Freibrief für richterliche Willkür. Das Gegenteil ist der Sinn! Er soll durch die Bindung der Richterin an Recht und Gesetz uns Bürger gerade vor der Willkür z.B. von Staatsanwaltschaften etc. schützen. (Richtervorbehalt)! Recht und Gesetz sind auch das Erfordernis des Übermaßverbots wie auch die Beachtung des Verhältnis-mäßigkeitsgebots. Die Mißachtung macht den Beschluß rechtswidrig und die Richterin macht sich damit zur Täterin einer Rechtsbeugung. So steht es im Kommentar zum § 336 StGB. Ein Computer ist heute ein Gegenstand des intimsten Lebens-bereichs, weil er Korrespondenz, Tagebuch, Bankkonten, Passwörter, Adressen, private gedanken und tausend weitere höchstpersönliche Dinge enthält. Diese Daten wollen wir in erster Linie vor staatlichem Zugriff geschützt wissen!! Wenn dieses verfahren "rechtens" ist, dann ist dieses Deutschland nicht mehr meine Republik, in der ich als Soldat meine Pflicht zur "Verteidigung von Recht und Freiheit" getan habe und in der ich Rechtsanwalt geworden bin. Denn "Recht und Freiheit des Volkes" werden von diesem Staatsgebilde selbst zerstört. Bitte verweisen Sie mich jetzt nicht an das Landesjustizministerium in Mainz. Von da bekomme ich schon lange keine Antworten mehr! Ist dieses Deutschland für Sie immer noch ein Rechtsstaat?
Mit freundlichen Grüßen
Detmar Hoeffgen
Sehr geehrter Herr Hoeffgen,
gerade weil die Bundesrepublik Deutschland für mich zweifellos ein Rechtsstaat ist, muss ich Sie an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz verweisen. Denn auf Entscheidungen der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden der Länder kann und darf das von mir geführte Bundesministerium der Justiz keinen Einfluss nehmen. Die Rechtspflege, zu der auch die Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gehört, ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen – Aufgabe der Bundesländer. Als Bundesministerin der Justiz stehen mir weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse gegenüber den Landesjustizverwaltungen und Gerichten zu. Aus diesem Grund nehme ich zu Vorgängen und Entscheidungen, die in die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltungen fallen, auch nicht Stellung.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries