Frage an Brigitte Zypries von Dick S. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Zypries,
ich habe erfahren, dass 30 Bürger eine Strafanzeige gegen den Vorstand der KfW-Bank erstattet haben.
Für mich ist das ein sehr löblicher Schritt, jedoch viel zu kurz gezielt und an die falsche Institution unseres Rechtsstaates gerichtet.
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Aus diesem Grunde bereite ich eine Strafanzeige gegen den KfW-Verwaltungsrat, den Vorstand der IKB und den Aufsichtsrat der IKB, sowie den Vorstand und den Aufsichtsrat der HRE vor.
Bei einer ersten Strafanzeige gegen kriminelle Parlamentarier und Kabinettsmitglieder in Sachen Untreue ( Bonusmeilen), hat sich herausgestellt, das die Staatsanwaltschaft Berlin (Oberstaatsanwalt Dahlheimer und Staatsanwalt Rother) ihre Dienstpflicht auf das schwerste verletzt und - trotz eindeutiger Beweislage (Bonusmeilenliste - ich schicke ihnen gerne eine Kopie! ) - keine Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.
Nun ist, Insbesondere der Verwaltungsrat der KfW (Kontroll-Gremium; vergleichbar mit dem Aufsichtsrat bei AG´s) prominent mit Politikern aus Parlament und Kabinett besetzt. Es ist, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, das die Staatsanwaltschaft erneut untätig bleiben wird
Meine Frage ist dreigeteilt:
1.Wo erhalte ich eine Liste der Mitglieder des KfW - vielleicht direkt von Ihnen? ( Bei KfW bereits erfolglos angefragt )
2.An welche Person/IAbteilung im Europarat muss ich mich wenden, um ein Strafverfahren gegen kriminelle Volksvertreter und Bundesminister zu beantragen? ( Auch für das Bonusmeilen-Verfahren!)
3. Halten sie die "Weisungsbefugnis im Einzelfall" ( Kabinettsmitglieder bis hinunter in die Landtage und Bürgerschaften dürfen Staatsanwälten - vorzugsweise bei Strafanzeigen gegen sich selbst, die Ermittlungen untersagen) für mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar?
Auf eine lapidare Antwort, wie auf meine Frage zu Bonusmeilen-Strafverfolgung bitte ich zu verzichten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
D.S.
Sehr geehrter Herr Stukenbrok,
zu 1.
Informationen über den Vorstand, den Verwaltungsrat u.a. der KfW finden Sie im Internet unter www.kfw.de.
zu 2.
Der Europarat ist keine Strafverfolgungsbehörde, so dass er auch nicht die richtige Stelle zur Entgegennahme von Strafanzeigen ist.
zu 3.
Die von Ihnen angesprochene Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften korrespondiert mit der parlamentarischen Verantwortung der Justizministerinnen und Justizminister für das - rechtsmäßige - Handeln der Staatsanwaltschaften. Das ministerielle Weisungsrecht steht ausschließlich den Justizministerinnen und Justizminister zu, nicht aber sonstigen Kabinettsmitgliedern oder gar dritten Personen. Die mit dem ministeriellen Weisungsrecht verbundene Verantwortung gegenüber dem Parlament gehört ebenso zu den rechtsstaatlichen Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland wie die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter aus guten Gründen ein Eckpfeiler in unserer rechtsstaatlichen Demokratie ist. Die von Ihnen vielleicht auch gemeinte Immunität von Abgeordneten ist von Artikel 46 des Grundgesetzes vorgegeben und bedeutet, dass ein Abgeordneter wegen einer Straftat nur mit der - in der Praxis regelmäßig erteilten - Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries