Frage an Brigitte Zypries von Tina M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
vielen Dank für Ihre Antwort, wenn Sie auch meine Fragen konkret nicht beantwortet haben.
Aber erlauben Sie mir noch eine Nachfrage bezüglich Ihrer Antwort:
Sie schreiben, Zitat: "Vielmehr denke ich, dass die Unterhaltsrechtsreform zu einer Reihe von Verbesserungen geführt hat."
Zu welchen Verbesserungen hat es geführt?
Wie ich ausführte, existiert derzeit mehr Rechtsunsicherheit und Verwirrung... Nun teilen Sie mir bitte Ihre zitierten Verbesserungen mit, denn die erschließen sich mir derzeit nicht. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Meyer
Sehr geehrte Frau Meyer,
die wesentlichste Verbesserung ist der Vorrang der Kinder. Deren Unterhaltsansprüche sind in einem sogenannten Mangelfall vor allen anderen Unterhaltsberechtigten zu erfüllen.
Ein weiterer Vorteil ist die Gleichbehandlung von verheirateten und nichtverheirateten Eltern beim Anspruch auf Betreuungsunterhalt, sowohl hinsichtlich der Dauer als auch hinsichtlich des Ranges. Gerade auch beim Betreuungsunterhalt lässt sich schon jetzt feststellen, dass die Anforderungen für geschiedene Elternteile strenger geworden sind: Diese müssen nach neuem Recht regelmäßig vor dem 8. Lebensjahr des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgehen - nach altem Recht war dies praktisch undenkbar. Wie viele Stunden der betreuende Elternteil erwerbstätig sein muss, hängt letztlich jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, vor allem also von den Kinderbetreuungsmöglichkeiten und den Belangen des Kindes, aber auch von der ehelichen Rollenverteilung. Aus diesem Grund ist es naheliegend, dass die Urteile der Gerichte voneinander abweichen. Dies darf jedoch nicht mit "Rechtsunsicherheit" verwechselt werden. Zudem sind bereits eine Reihe von obergerichtlichen und auch höchstrichterlichen Entscheidungen zum neuen Unterhaltsrecht ergangen, die schon heute die Herausbildung neuer Grundsätze erkennen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries