(...) Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass keinesfalls die Täterinteressen eine stärkere Berücksichtigung finden, als Opferinteressen. Unser Ziel ist es, durch Prävention Straftaten zu verhindern. (...)
(...) der Begriff des "geistigen Eigentums" ist ein seit langem - schon weit vor 1990 - gebräuchlicher Fachbegriff. Er wird sowohl in der deutschen Rechtswissenschaft als auch im internationalen Sprachgebrauch benutzt (englisch: intellectual property). (...)
(...) Sie haben insoweit Recht, als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur Eigentum an Sachen kennt, also an körperlichen Gegenständen. Das schließt es freilich nicht aus, den Fachbegriff "geistiges Eigentum" als Sammelbegriff für Rechte an immateriellen Gütern zu verwenden, die nicht im BGB geregelt werden, sondern in speziellen Gesetzen wie zum Beispiel dem Patentgesetz. Der Begriff "geistiges Eigentum" wird seit längerem sowohl in der deutschen Rechtswissenschaft als auch im internationalen Sprachgebrauch benutzt (englisch: intellectual property). (...)
Sehr geeehrter Herr Peters,
(...) unser Grundgesetz gewährleistet die Demonstrations- und Meinungsfreiheit als Grundrechte. Das hat zur Folge, dass sich in Deutschland grundsätzlich alle Menschen frei äußern dürfen. Bis zur Grenze der Beleidigung, Volksverhetzung oder Leugnung des Holocausts sind Meinungsäußerungen zu ertragen, auch wenn man sie inhaltlich nicht akzeptiert. (...)
Sehr geehrter Herr Raden,