Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Steffen H. •

Frage an Brigitte Zypries von Steffen H. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin,

in einer Veröffentlichung vom 29.12.2008, werden Sie folgendermaßen zitiert: “Deshalb wollen wir das Recht des geistigen Eigentums auch im kommenden Jahr aktiv fortentwickeln - in Deutschland, Europa und international. Dafür haben wir uns eine Menge vorgenommen“.
Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage, geregelt im § 903 BGB als Eigentumsgesetz auf Sachen oder im § 90 BGB auf nur körperliche Gegenstände betreffend.
Im Zusammenhang beider Normen ist der Terminus “geistiges Eigentum“ eher irreführend und legt einen Rechtsanwendungsfehler dar, da schon Sacheigentum zeitlich unbegrenzt ist im Gegensatz zum Urheberrecht an einem Song. Definiert wurde dieser Begriff: “geistiges Eigentum“ vom deutschen Gesetzgeber erstmals im Gesetz zur Bekämpfung der Produktpiraterie (07.03.1990). Wer, wenn nicht Sie als Bundesjustizministerin, sollte mir folgende Frage einleuchtend erläutern können.
Bezeichnet “geistiges Eigentum“ eine Rechtsposition, ein subjektives Recht, eine Theorie für die Beschreibung eines Geltungsgrundes für ein subjektives Recht oder soll es einfach nur den geistig Schaffenden ihre eigene Rechtsposition ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Heintsch

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heintsch,

der Begriff des "geistigen Eigentums" ist ein seit langem - schon weit vor 1990 - gebräuchlicher Fachbegriff. Er wird sowohl in der deutschen Rechtswissenschaft als auch im internationalen Sprachgebrauch benutzt (englisch: intellectual property). So bezeichnet sich beispielsweise die Behörde der Vereinten Nationen, die sich mit dem Schutz von geistigem Eigentum befasst, als WIPO (World Intellectaul Property Organization). Synomym zu "geistiges Eigentum" wird der Begriff "Immaterialgüterrechte" verwendet.

Nach den bisherigen Erfahrungen in der Rechtswissenschaft und in der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen "geistigem Eigentum" und "Sacheigentum" keine nennenswerten Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries