Frage an Brigitte Zypries von Gerhard R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
Was ist eigentlich Kindergeld und wem steht es wofür zu?
Diese Frage stelle nicht nur ich mir als 4-facher Vater, sondern auch die Gerichte scheinen darüber unterschiedlichster Auffassung und letztlich ratlos zu sein. Ich bitte Sie daher um ein klärendes Wort.
A: Ist es ein Beitrag, die hohen Kosten die sich für den Lebensunterhalt eines Kindes ergeben zu mindern?
In diesem Fall müsste es zur Deckung seines Bedarfs heran gezogen werden und voll vom Unterhalt (meistens vom Vater alleine erbracht) abgezogen werden.
Da die betreuende Mutter keinerlei finanziellen Aufwand hat steht ihr auch kein Anteil zu.
B: Dient es dem Ausgleich der Besteuerung des Existenzminimums eines Kindes? In diesem Falle müsste es in voller Höhe demjenigen zustehen der das Existenzminimum deckt und die Steuern bezahlt. Auch dies ist meistens der Vater.
Da die betreuende Mutter meistens keinerlei Steuern bezahlt, stünde ihr auch hierüber kein Anteil am Kindergeld zu.
C: Dient es zur Deckung der Umgangskosten mit dem getrennt lebenden Kind? Dies trifft auch meistens alleine den Vater. Betreuende Mütter dürfen zwar Umgangskosten verursachen, müssen sie aber nicht mal anteilig tragen.
In diesem Fall dürfte es auch nicht an getrennte Eltern nicht ausgezahlt werden.
In keinem dieser Fälle gibt es einen Grund, es nicht alleine dem Unterhaltszahler gut zu schreiben.
Völlig unverständlich ist, warum Mütter, seit der Änderung des §1612b nicht mehr nur die Hälfte, sondern, über den Mütterunterhalt sogar 3/4 des KG bekommen sollen, obwohl sie nicht eine der Lasten, für die das KG vorgesehen ist zu tragen haben.
Teilweise bekommen Frauen dadurch sogar einen Anteil am Kindergeld von Kindern anderer Mütter.
Das OLG-Düsseldorf hält dieses auch für Verfassungswidrig.
Gibt es dafür eine nachvollziehbare Begründung, die sowohl ich, als auch die angerufenen Gerichte verstehen können?
Bitte sorgen Sie dafür, dass das KG ausschließlich den Kindern zu Gute kommt. So wie es sein soll.
mfG G.R.
Sehr geehrter Herr Raden,
da für Fragen rund um das Kindergeld das Bundesministerium der Finanzen zuständig ist, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Frage dorthin zu wenden (Referat für Bürgerangelegenheiten, Tel.: 03018 / 682 - 3300, Fax:03018 / 682 - 44 20, Email:buergerreferat@bmf.bund.de).
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries