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Frage von Ingo L. •

Frage an Brigitte Zypries von Ingo L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,
welchen Sinn macht eine Bewährungsstrafe?
Warum lassen Richter in Deutschland Intensivtäter laufen, die sich nicht bewährt haben?
Im folgenden Beispiel ( http://www.mopo.de/2009/20090107/hamburg/panorama/du_wirst_sterben_wie_morsal.html ) wurde ein Intensivtäter jetzt zum dritten Mal zur Bewährung verurteilt. Wie ist das möglich? Warum darf ein Intensivtäter noch mehr Gelegenheiten bekommen, um Straftaten zu begehen?
Was mich aber noch brennender interessiert ist die Frage: Was passiert, wenn – wie in diesem Beispiel – der Täter seine Androhung wahr macht und seine Ex-Freundin tötet? Kann dann der Richter den Schleier der Unwissenheit über sich hängen? Wenn die Morddrohung schon ausgesprochen, der Täter vor Gericht die Drohung zugegeben und deswegen “verurteilt“ wurde, der Täter dann die Tat begeht …. Müsste er dann laut Gesetz wegen Mordes, oder wegen Totschlags verurteilt werden?

In Ihrer Antwort vom 18.12. 2008 an Herrn Schlüter ( http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f156908.html#frage156908 ) schrieben Sie „Die Bundesregierung unternimmt selbstverständlich alles, um den bestmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.“

Was bringt es dem Opfer, wenn die Bundesregierung angeblich alles zum Schutz der Bürger tut, aber die Richter es einfach ignorieren? Warum wird der Täterschutz in Deutschland mehr geachtet als der Opferschutz? Ein Opfer muss für die Behandlungskosten (Psychologen, Wiedereingliederung) kämpfen und teilweise selber aufkommen. Der Weiße Ring hat seine Existenz, weil Opfer vom Gesetzgeber benachteiligt werden/wurden. Der Täter erhält einen kostenlosen Anwalt, kostenlosen Aufenthalt im Gefängnis (wenn überhaupt Freiheitsstrafe), kostenlose Speisen und Getränke im Gefängnis, psychologische Betreuung zum Abbau der Aggressionen und das damit verbundene kostenlose Kampfsporttraining.

Warum setzen uns Richter den Gefahren von Intensivtätern aus?
Besten Dank für ausführliche Antworten
Ingo Laubert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Laubert,

Sinn der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe ist es, einen Straftäter zu warnen und bereits dadurch, d.h. ohne den Vollzug einer Freiheitsstrafe, von weiteren Straftaten abzuhalten. Dies ist in vielen Fällen auch erfolgreich. Ob eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ein sinnvolles Instrument ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, dass ich als Bundesministerin der Justiz zu Einzelfällen grundsätzlich keine Stellung nehme und deshalb auch den von Ihnen genannten Fall nicht beurteile.

Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass keinesfalls die Täterinteressen eine stärkere Berücksichtigung finden, als Opferinteressen. Unser Ziel ist es, durch Prävention Straftaten zu verhindern. Gelingt dies nicht, ist natürlich der Schutz des Opfers sehr wichtig. Während meiner Amtszeit sind deshalb zum Beispiel durch das Opferrechtsreformgesetz zahlreiche Verbesserungen für die Opfer von Straftaten eingeführt worden. Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter dem Link http://www.bmj.de/enid/13035088d950a7b884c65c2e1eaefdc0,180080305f7472636964092d0933323036/Opferhilfe/Opferschutz_q6.html

Zusammengefasst finden Sie Informationen für die Opfer von Straftaten finden Sie in der von mir herausgegebenen "Opferfibel": http://www.bmj.de/enid/13035088d950a7b884c65c2e1eaefdc0,0/Publikationen/Opferfibel_-_Rechtswegweiser_fuer_Opfer_einer_Straftat_br.html

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries