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Frage von Tobias W. •

Frage an Brigitte Zypries von Tobias W. bezüglich Recht

Guten Tag Frau Zypries,

In der Pressemitteilung des BMJ zum Thema "2009 - Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation" werden Sie wie folgt zitiert:

"... Deshalb wollen wir das Recht des geistigen Eigentums auch im kommenden Jahr aktiv fortentwickeln - in Deutschland, Europa und international."

Bitte helfen Sie mir weiter, ich bin kein Jurist, sondern Informatiker. Sie benutzen den Begriff "geistiges Eigentum". Aber ich habe davon noch nie etwas gehört. Wenn ich im BGB zum Begriff Eigentum recherchiere, dann ist dort die Rede von Eigentum an Sachen. Im BGB heisst es dazu: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände." (§90 BGB).

Wie kann man also geistiges Eigentum erwerben, wenn man Eigentum nur an körperlichen Gegenständen geltend machen kann?

Wie wollen Sie "geistiges Eigentum" "fortentwickeln", wenn so etwas offensichtlich noch gar nicht gibt?

Ist diese falsche Verwendung eines Begriffes durch Sie nur ein Versehen oder haben Sie diese Begriffswahl im Sinne einer Ideologie getroffen?

Ich lege jetzt meine gespielte Naivität ab und frage Sie was das alles soll. Ich arbeite in einer Firma, die ihr Geld mit der Entwicklung und dem Verkauf von Software verdient. Ihre Initiativen treffen mich in jeder Hinsicht - privat als Konsument, beruflich als Softwareentwickler und wenn ich mich in meiner Freizeit mit Softwareentwicklung als Hobby beschäftige. Die meisten Ihrer Initiativen inklusive Ihrer zwielichtigen Rolle in der Auseinandersetzung um Softwarepatente haben ganz sicher nicht meinen Interessen oder dem Interesse meines Arbeitgebers, einer mittelständischen Firma, gedient. Es wäre dienlicher gerade Sie als Justizministerin würden wenigstens dem geltenden Recht und seinen Begriffen die gebührende Achtung entgegenbringen, frei von Ideologie und Absichten im Sinne bestimmter Minderheiten, und statt "geistigem Eigentum" korrekt von Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht usw. sprechen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Her Weisserth,

Sie haben insoweit Recht, als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur Eigentum an Sachen kennt, also an körperlichen Gegenständen. Das schließt es freilich nicht aus, den Fachbegriff "geistiges Eigentum" als Sammelbegriff für Rechte an immateriellen Gütern zu verwenden, die nicht im BGB geregelt werden, sondern in speziellen Gesetzen wie zum Beispiel dem Patentgesetz. Der Begriff "geistiges Eigentum" wird seit längerem sowohl in der deutschen Rechtswissenschaft als auch im internationalen Sprachgebrauch benutzt (englisch: intellectual property). So bezeichnet sich beispielsweise die Behörde der Vereinten Nationen, die sich mit dem Schutz von geistigem Eigentum befasst, World Intellectual Property Organisation, kurz WIPO. Die WIPO hat übrigens den 26. April zum "Welttag des geistigen Eigentums" erkoren.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries