Sehr geehrter Herr Odobasic,
(...) Sie haben ohne Zweifel Recht damit, dass eine Inhaftierung erhebliche und schlimme Auswirkungen auf das Leben eines Einzelnen hat. Um diese Folgen abzumildern, gewährt der Staat umfassend Schadenersatz nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung. (...)
(...) Meist ist dieser Umstand nicht sofort bekannt. Häufig stellt sich die wahre Vaterschaft erst einige Zeit später heraus, so dass meist schon Unterhaltszahlungen geflossen sind. Der vermeintliche Vater des Kindes ist in diesen Fällen jedoch nicht rechtlos gestellt: Zunächst hat er innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist die Möglichkeit, seine Vaterschaft anzufechten. (...)
(...) Mein Kollege Olaf Scholz betreut die Fragen rund um das Arbeitsrecht, einschließlich des Rechts der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Er ist innerhalb der Bundesregierung auch für die Aufsicht über die BA federführend. (...)
(...) ich kann verstehen, dass der ständige Streit um Unterhalt an Ihren Nerven zehrt. Ihre Kritik an der Kostenbelastung vermag ich aber nicht zu teilen. (...)
(...) Sie haben da etwas grundsätzlich mißverstanden. Die Verfassungswidrigkeit einer Verpflichtung kann sich nicht nur aus ihrem Inhalt ergeben, sondern auch aus ihrer Form. Nicht die Zugangssperren an sich sind verfassungsrechtlich bedenklich, sondern ihre Festlegung in Vertragsform. (...)