(...) auch ich befürworte im Interesse der Verkehrsicherheit eine konsequente Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen, insbesondere der von Ihnen angesprochenen Abstandsverstöße, die bekanntlich eine häufige Ursache für schwere Unfälle darstellen. (...)
(...) Allerdings kann der Einsatz von Schusswaffen das Ausmaß dieser Taten erheblich vergößern. Daher habe ich mich im Rahmen der Diskussion um das neue Waffenrecht vorrangig für einen besseren Vollzug der bestehenden Gesetze ausgesprochen und zur Besonnenheit bei Gesetzesänderungen aufgefordert, wie Sie beispielsweise in diesem Interview nachlesen können: http://www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/684276/Das-schaerfste-Gesetz-kann-das-nicht-verhindern.html (...)
(...) (Freiwillige) Unterlassungserklärungen haben den Zweck, die Gefahr der Wiederholung eines rechtswidrigen Handelns auszuräumen und entlasten damit die Justiz, weil der die Unterlassung Begehrende anderenfalls seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen müsste. Durch die Abgabe der Erklärung, dass sich ein bestimmter Rechtsverstoß nicht wiederholen werde, hat der zur Unterlassung Verpflichtete die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch des Gläubigers anzuerkennen. (...)
(...) So hat es zuletzt in einem Beschluss vom 27. März 2002 erneut klargestellt, dass die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/2002/3/27. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die allgemeine Wehrpflicht "Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgedankens". (...)
(...) Diese Aufgaben erfüllt der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil. Weil der Betreuungsunterhalt dem Barunterhalt gleichwertig ist, muss sich der betreuende Elternteil in der Regel nicht am Barunterhalt beteiligen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Unterhaltslasten auf beide Elternteile angemessen verteilt sind. (...)
(...) Die Strafbarkeit von Internetseiten ist durch die Staatsanwaltschaften und die Gerichte anhand der gesetzlichen Vorgaben zu klären. (...)