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Brigitte Zypries
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Brigitte Zypries von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte frau Zypries

Auf der Internetseite der Arbeitsagentur http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/bewerberFinden.html?execution=e1s1 können Arbeitgeber gezielt nach Bewerber in deren gespeicherten Bewerberprofilen suchen.

Sie können in der Eingabemaske die Erfordernisse in Bezug auf den Wunschkandidaten eingeben.

In einer der möglichen Eingaben können Arbeitgeber das Alter (von-bis) eintragen und erhalten so Kandidaten im Wunschalter.

Ich halte das für ALTERS-DISKRIMINIEREND.

Arbeitsgeber brauchen nunmehr nicht mehr DISKRIMINIERENDE STELLENANZEIGEN aufgeben; Die Seite des Arbeitsamtes (BEHÖRDE des Bundes) macht das schon.

Wie finden SIE das ?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kluth,

lassen Sie mich zunächst festhalten, dass nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern um eine Arbeitsstelle aufgrund ihres Alters grundsätzlich verboten ist. Das AGG lässt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung auf Grund des Alters zu, nämlich dann, "wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist".

Die Frage, ob und inwieweit das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) den Anforderungen des AGG entspricht, fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin der Justiz. Mein Kollege Olaf Scholz betreut die Fragen rund um das Arbeitsrecht, einschließlich des Rechts der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Er ist innerhalb der Bundesregierung auch für die Aufsicht über die BA federführend.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries