Sehr geehrter Herr Schwermer,
für die von Ihnen angesprochenen Fragen ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden:
Sehr geehrter Herr Schwermer,
für die von Ihnen angesprochenen Fragen ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden:
(...) das von ihnen genannte Vertragspfandrecht sichert Ansprüche der Bank gegen ihre Kunden. Hat beispielsweise der Kunde bei der Bank ein Darlehen aufgenommen und verwahrt die Bank zugleich Aktien für den Kunden, kann die Bank auf die Aktien zurückgreifen, wenn der Kunde das Darlehen nicht zurückbezahlt. (...)
(...) die generelle Speicherung von Fingerabdrücken eines jeden Bürgers zum Zwecke der Strafverfolgung ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne jede Chance auf vorzeitige Entlassung ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Diese Methoden geben auch ganz gewiss nicht meine Meinung wieder. (...)
(...) ich gehe davon aus, dass Sie den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung kennen, § 323c des Strafgesetzbuchs. Danach macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. (...)
Sehr geehrter Herr Oberender,
für den von Ihnen angesprochenen Themenkomplex sind nach unserer Verfassung die einzelnen Bundesländer zuständig. Daher möchte ich Sie bitten, sich an die dort zuständigen Stellen zu wenden.
(...) Neben Zeugen können auch andere Beweismittel, zum Beispiel Urkunden oder Sachverständigengutachten, herangezogen werden. Auch kann ein Geständnis des Angeklagten die Vernehmung von Zeugen entbehrlich machen. (...)