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Frage von Jörg B. •

Frage an Brigitte Zypries von Jörg B. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Frau Zypries,

in einem Interview in TAZ.de vom 10.09.2009 sagten Sie zum Zustandekommen des ZugErschwG folgendes:

"Das Gesetz ist notwendig geworden, weil die Kollegin von der Leyen angefangen hat, Verträge mit den Providern über diese Sperren zu schließen. Ich habe gleich zu Beginn der Debatte deutlich gemacht, dass eine solche Vertragslösung nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist. .... Nein, ich musste vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass die Provider bereit waren, diese Verträge abzuschließen. Und um in dieser Situation Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen, ging kein Weg an der gesetzlichen Regelung vorbei."

Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irren sollte, aber das bedeutet doch, dass Sie als Justizministerin bewusst ein verfassungswidriges Handeln nicht sanktioniert sondern legalisiert haben! Ist das ein normales Vorgehen? Wäre es nicht eigentlich Ihre Pflicht gewesen, das verfassungswidrige Vorgehen einer Ministerin, einiger Privatfirmen und einer Polizeibehörde aufzuzeigen und zu bekämpfen? Stattdessen haben Sie es vorgezogen, für Verfassungsbrecher schnell Rechtssicherheit geschaffen. Habe ich das so richtig verstanden?

Wären Sie, falls Sie nach der Wahl wieder Justiministerin werden sollten, auch in Zukunft bereit bei drohenden Verfassungsbrüchen diese nicht zu unterbinden, sondern durch speziell angepasste Gesetze zu unterstützen und somit das deutsche Grundgesetz auszuhöhlen?

J. Bredendiek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bredendiek,

Sie haben da etwas grundsätzlich mißverstanden. Die Verfassungswidrigkeit einer Verpflichtung kann sich nicht nur aus ihrem Inhalt ergeben, sondern auch aus ihrer Form. Nicht die Zugangssperren an sich sind verfassungsrechtlich bedenklich, sondern ihre Festlegung in Vertragsform.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries