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Brigitte Zypries
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Frage von Gudrun R. •

Frage an Brigitte Zypries von Gudrun R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries!

Ich gehöre zu den Tausenden Menschen in Deutschland, die nicht länger hinnehmen wollen, dass Menschen aufgrund von Fehlern des eigenen Rechtsanwaltes, einer falschen Rechtsauffassung des Richters oder gar aufgrund vorsätzlicher Rechtsbeugung um das ihnen zustehende Recht betrogen werden.
Beängstigend ist die Feststellung des Rechtsanwaltes und Leiters der ZDF-Redaktion "Recht und Justiz" kürzlich innerhalb der Fernsehdokumentation bei Johannes B. Kerner, dass in Deutschland 70 000 Straftäter in Gefängnissen sitzen, davon aber 3 von Hundert unschuldig.
Alarmierend ist auch die neuerliche Feststellung der Grünen-Politikerin, Frau Christine Stahl, dass im Freistaat Bayern 2008 130 Menschen zu Unrecht in Haft saßen. Zu Unrecht in Haft bedeutet für die Betroffenen und dessen Familien unsagbares Leid; Leben, das jeder nur einmal besitzt, wurde vernichtet, vom finanziellen Ruin ganz zu schweigen.

Was unternehmen Sie als Justizministerin, um für die Zukunft Derartiges auszuschliessen?

Auf eine konstruktive Antwort hofft

Gudrun Rödel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rödel,

wir verfügen in Deutschland über ein umfassendes System von Rechtsmitteln, um die von Ihnen angeprangerten Fehlerquellen weitgehend auszuschließen. Hinzu kommt die Möglichkeit der Wiederaufnahme von Verfahren. Eine vollständige Fehlerfreiheit zu erreichen wird bei realistischer Betrachtung niemals möglich sein, das gilt nicht nur für die Justiz, sondern für alle Lebensbereiche, in denen Menschen beteiligt sind. Allerdings wird das Thema "Rechtssicherheit" oft verzerrt und allzu negativ dargestellt. Zu einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung kam es beispielsweise im Jahr 2007 erfreulicherweise nur in einem einzigen Fall.

Sie haben ohne Zweifel Recht damit, dass eine Inhaftierung erhebliche und schlimme Auswirkungen auf das Leben eines Einzelnen hat. Um diese Folgen abzumildern, gewährt der Staat umfassend Schadenersatz nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung. Ein Inhaftierter erhält eine Entschädigung, wenn die Verurteilung im Nachhinein fortfällt oder gemildert wurde, das Verfahren eingestellt oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde. Neben dem vollen Ersatz des konkreten Vermögensschadens, also zum Beispiel dem Verdienstausfall, wird der immaterielle Schaden (Schmerzensgeld) durch eine Pauschale entschädigt, die wir jüngst von 11 € auf 25 € pro Tag der Freiheitsentziehung erhöht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries