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Brigitte Zypries
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Frage von Helge K. •

Frage an Brigitte Zypries von Helge K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

nach § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung, hat jeder Ehegatte
selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Nach § 1570 verlängert sich die Dauer des Unterhaltsanspruches darüber hinaus,
wenn dies unter Berücksichtigung der Kinderbetreuung der Billigkeit entspricht.

1) Kann ich als Vater einer schulpflichtigen 6-jährigen Tochter, der die Kindesbetreuung an 2-3 Werktagen pro Woche sicherstellen kann und dies auch möchte, davon ausgehen dass meine Erziehungsleistung entsprechend gewürdigt werden und sich der Ehegattenunterhalt reduziert?

2) Wenn darüber hinaus noch eine schulische Ganztagesbetreuung angeboten wird, entspricht es dann der Billigkeit den Grundsatz der Eigenverantwortung einzufordern?

3) Wenn die Kinderbetreuung also zu mehr als 100 % gewährleistet ist, ist dann der Kindesmutter eine volle Erwerbstätigkeit zuzumuten und für ihren Unterhalt selbst zu sorgen?

4) Oder wird hier das zur Zeit diskutierte Altersphasenmodell Anwendung finden?

Mit freundlichem Gruß
Helge Kraushaar

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kraushaar,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den rechtsberatenden Berufen, also insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihren Fragen an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries