
(...) Ich möchte Ihnen das Vorgehen des Amtes an einem Beispiel verdeutlichen: Normalerweise beträgt der Bewilligungszeitraum des Wohngeldes ein Jahr. Hätten Sie Ihren letzten Antrag auf Wohngeld im Juli 2008 gestellt und wäre er im selben Monat bewilligt worden, hätte er in der Regel eine Laufzeit bis Juli 2009. Im Juli 2009 würden Ihnen dann die erhöhten Wohngeldbeträge der Monate Januar bis Juli rückwirkend ausgezahlt. (...)