Frage an Bettina Hagedorn von Heidemarie M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Hagedorn
Ich lese überall das ab den 01,01,2009 eine Mietzuschußerhöhung
kommen soll.Nun frage ich mich warum in Neustadt nicht.Mein Mann bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 870,00€.Wir zahlen 540€ Miete .Mein Mann ist 100% Schwerbehindert mit den Buchstaben G und B,ich 50% mit dem Buchstaben G.Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Marquardt
Sehr geehrte Frau Marquardt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Februar 2009 zum Thema Wohngeld.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) stellte im Februar 2008 sein Konzept zur Erhöhung des Wohngeldes als Antwort auf die skandalöse Preispolitik der Energiekonzerne vor. Dieses Konzept als Gesetz zu verabschieden, war für die SPD ein Kraftakt, denn der Widerstand der CDU/CSU in Bund und Ländern war erheblich. Eigentlich sollte die Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. ersten Januar 2009 gelten. Trotz des Widerstandes der Union konnten wir uns aber im Koalitionsausschuss am 5. Oktober 2008 angesichts der bevorstehenden Heizperiode mit einer rückwirkenden Vorverlegung auf den 1. Oktober 2008 durchsetzen. Am 1. Januar 2009 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Damit sind wesentliche Leistungsverbesserungen verbunden, die insbesondere Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen sowie Rentnerinnen und Rentnern zu Gute kommen. Die Wohngeldreform wird gleichermaßen in ganz Deutschland - und somit auch in Neustadt – durchgesetzt. Neu ist unter anderem, dass seit Oktober 2008 Heizkosten bei der Wohngeldberechnung mitberücksichtigt werden und die zu berücksichtigenden Miethöchstbeträge um durchschnittlich 8 Prozent gestiegen sind.
Sofern Sie bereits Wohngeld beziehen oder anspruchsberechtigt sind, werden auch Sie von der Reform profitieren. Sollte Ihnen bisher noch kein erhöhter Betrag ausgezahlt worden sein, ist dies damit zu erklären, dass das zuständige Amt im Normalfall bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes wartet und dann die Differenzbeträge in einer Rate auszahlt.
Ich möchte Ihnen das Vorgehen des Amtes an einem Beispiel verdeutlichen: Normalerweise beträgt der Bewilligungszeitraum des Wohngeldes ein Jahr. Hätten Sie Ihren letzten Antrag auf Wohngeld im Juli 2008 gestellt und wäre er im selben Monat bewilligt worden, hätte er in der Regel eine Laufzeit bis Juli 2009. Im Juli 2009 würden Ihnen dann die erhöhten Wohngeldbeträge der Monate Januar bis Juli rückwirkend ausgezahlt.
Um bereits jetzt von der Erhöhung zu profitieren können Sie einen Erhöhungsantrag stellen, wenn das Wohngeld nicht mit der vollen Bruttokaltmiete berechnet wurde, weil die bisherigen Miethöchstbeträge überschritten wurden. Die neue zu berücksichtigende Miete muss aber um mehr als 15 Prozent höher liegen als die bisher berücksichtigte Miete.
Sollte das Ende Ihres Bewilligungszeitraums nach dem 31. März 2009 liegen, könnten Sie auch eine vorläufige Zahlung der erhöhten Beiträge beantragen.
In Ihrem Fall könnte sich die Wohngelderhöhung folgendermaßen auswirken: Ein Zweipersonenhaushalt bezieht ein monatliches Einkommen von 870 Euro und zahlt eine Miete von 540 Euro. Die Wohnung befindet sich in einer Gemeinde der Mietstufe IV (so wie Neustadt i.H.), wodurch die letztendlich zu berücksichtigende Miete 435 Euro beträgt. In diesem Fall würde das neue Wohngeld seit dem 1. Januar 2009 126 Euro monatlich betragen.
Für eine genaue Berechnung in Ihrem Fall möchte ich Sie jedoch an das für Sie zuständige Amt verweisen, da die Mitarbeiter vor Ort meist besser auf Ihre konkrete Situation eingehen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn