
(...) Wir wollen die Zurechnungszeit bis 2024 für zukünftige Rentnerinnen und Rentner stufenweise um weitere drei Jahre auf 65 Jahre verlängern. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (was unter dem Strich die Rentenzahlung erhöht). Nach Abschluss der Anhebung werden von dieser Verbesserung alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 65. (...)