Frage an Bernd Rützel von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Rützel,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich meinte die Anrechnung bis zum 65.Lebensjahr und die Abschläge unserer Erwerbsgemindertenrente. Außerdem stand doch in der Zeitung und der heutigen Pressekonverrenz wurde gesagt,daß die Spd soziale Gerechtigkeit schaffen will! Wie soll das funktionieren bei Ihren Beschlüssen? vorschlag von uns Bestandsrentner: Schaffen Sie wieder die alten Regelungen von 1999. Dies wäre für alle Rentner eine gerecht und sozial
mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski
Sehr geehrte Frau Demski,
die geplanten Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente habe ich bereits in meiner Antwort vom 12. Januar erläutert.
Wir wollen die Zurechnungszeit bis 2024 für zukünftige Rentnerinnen und Rentner stufenweise um weitere drei Jahre auf 65 Jahre verlängern. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (was unter dem Strich die Rentenzahlung erhöht). Nach Abschluss der Anhebung werden von dieser Verbesserung alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 65. Lebensjahres in eine Erwerbsminderungsrente gehen.
Inzwischen wurden diese Vorschläge auch vom Bundeskabinett verabschiedet.
Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, gelten diese Beschlüsse allerdings nicht rückwirkend, sondern für zukünftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Dass Bestandsrentner hierbei außen vor bleiben, entspricht der Systematik des Rentenrechts. Gesetzliche Änderungen dort beziehen sich – außer bei den Neuregelungen zur Mütterrente – nur auf den Zugang.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel