Frage an Bernd Rützel von Klaus S.
Hallo Herr Rützel,
Warum haben sie sich als techn. veranlagter Mensch und SPD Mandatsträger für die Neuregelung entschieden? Sie wissen, dass das nicht nur indirekt, den Weg zur negativen klimatischen Beeinflussung weiter vorantreibt. Wollen wir die negativen Erfahrungen in den USA kopieren? Wie wollen Sie später mal Ihre Abstimmung Ihren Enkeln erklären? "Wir haben es nicht besser gewusst"!
Beste Grüsse
Klaus Spinnler
Sehr geehrter Herr Spinnler,
Sie haben sich auch an der Massenmail-Aktion zum Thema Fracking beteiligt und von mir am vergangenen Freitag eine Antwort erhalten. Gerne schildere ich Ihnen meine Argumente, die mich veranlasst haben der gesetzlichen Regulierung von Fracking zu stimmen, auch auf diesem Wege.
Derzeit ist Fracking – konventionelles und unkonventionelles – in Deutschland erlaubt. Mit unserem Gesetz machen wir den Weg für Fracking nicht frei, sondern wir verschließen ihn. Zurzeit gibt es nur freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft, die sich jederzeit aufkündigen lassen. Das wird mit der Verabschiedung unseres Gesetzes nicht mehr möglich sein. Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse setzen wir jetzt um.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages ein optimales Ergebnis erzielt. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das (unkonventionelle) Fracking im Schiefergestein, wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gilt ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages könnte das Verbot wieder aufheben, sonst besteht es weiter. Bis dahin können bundesweit maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die Bundesländer die Möglichkeit diese Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen. In Bayern ist die Staatsregierung aufgefordert, hier deutlich und mit Taten Position zu beziehen.
Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Wahlkreisen verantwortlich und wollen uns dem stellen.
Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wird seit über fünfzig Jahre eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen. Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung (konventionelles Fracking) mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. Deshalb gibt es mit dem neuen Gesetzespaket neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.
Ich möchte Sie erneut auf zwei Zeitungskommentare zum Thema aufmerksam machen: http://taz.de/Kommentar-Geplantes-Fracking-Gesetz/!5315884/ und
http://www.sueddeutsche.de/politik/fracking-bohren-verboten-1.3044606 .
Für Deutschland ist unser Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking - wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Und es gibt auch ein international vielbeachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel